Corona Testpass
Was ist der „Corona-Testpass“ und was weist er nach?
Der „Corona-Pass“ belegt für jede einzelne Schülerin/jeden einzelnen Schüler, dass sie/er an der Schule negativ getestet wurde und gibt gleichzeitig Auskunft über den Gültigkeitszeitraum der Testung: Pro negativem Testergebnis wird ein Sticker in die jeweils aktuelle Testwoche im „Corona-Testpass“ geklebt. Der Zeitraum zwischen den Testungen beträgt maximal 48 Stunden.
Für wen gilt der „Corona-Testpass“?
Die Schule gilt, wie gesagt, als „befugte Stelle“, die einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 erstellen darf, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Der „Corona-Testpass“ gilt für Schülerinnen und Schüler als dieser erforderliche Nachweis.
Das bedeutet in der Praxis:
Der „Corona-Testpass“ von Schülerinnen und Schülern gilt überall dort, wo Kinder und Jugendliche über 10 Jahren verpflichtend einen Testnachweis vorlegen müssen. Kindern im Alter unter zehn Jahren dient der „Testpass“ als freiwillige Testdokumentation, und diese kann – muss aber nicht als Nachweis der regelmäßigen Testung vorgelegt werden.
Wichtig ist natürlich, dass die Pässe an den Testtagen in der Schultasche sind. Ansonsten können wir keine Sticker vergeben.
Sobald wir diese Pässe erhalten, werden wir sie den Kindern mitgeben!