
Corona update 25.11.
Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!
Ab Montag, 29.11.21: Neuregelung der Vorgangsweise bei 2 oder mehr PCR-bestätigten positiven Schüler/innen
Das BMBWF hat per Erlass festgelegt, dass der ortsungebundene Unterricht durch Verordnung der Bildungsdirektion angeordnet werden kann, wenn es „nachweislich zwei oder mehr PCR-bestätige positive Fälle von Schülerinnen und Schülern innerhalb von drei Schultagen in einer Klasse“ gibt.
Die Bildungsdirektion wird daher ab Montag, dem 29. November 2021, dazu übergehen, diese Vorgabe umzusetzen und den ortsungebundenen Unterricht verordnen, wenn 2 oder mehr Fälle innerhalb von drei Schultagen in einer Klasse aufgetreten sind.
Notbetreuung im Fall von ortsungebundenem Unterricht und Sonderbetreuungszeit:
Sollte eine Klasse in den ortsungebundenen Unterricht wechseln (homeschooling), besteht ein schulisches Betreuungsangebot nur im Ausnahmefall. Gemeint sind nur Fälle, bei welchen die häusliche Betreuung nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Kinder von Eltern handelt, die im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten und im Beruf unabkömmlich sind. Aufgrund der prekären epidemiologischen Lage, soll vermieden werden, dass eine Vielzahl von Kindern zur Notbetreuung kommen.
In Abstimmung zwischen dem Arbeitsministerium und dem Bildungsministerium ist sichergestellt worden, dass Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können. Wer eine Bestätigung für den Arbeitgeber benötigt, kann diese bei mir anfordern.
Liebe Grüße,
Sabine