
Covid Schulverordnung NEU
Momentan überschlagen sich wieder die Ereignisse. Erlassfluten, Änderungen im Stundentakt und neue Maßnahmen überschwemmen uns.
Bedauerlicherweise hat es zusätzlich massive Probleme bezüglich der Auswertung der PCR-Tests durch das neue Labor gegeben. Deswegen mussten heute österreichweit alle SchülerInnen mittels Antigentest nachgetestet werden.
Testungen
Ab 17. Jänner bis voraussichtlich 28.2.:
2 PCR-Testungen + 1 Antigen-Testung pro Woche für alle geimpften und ungeimpften SchülerInnen.
Daher: Montag = Antigen, Di + Do = PCR
Nach der seit 11.1.2022 in Kraft befindlichen neuen Fassung der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 gilt ab sofort wieder, dass Genesene bis 60 Tage nach Genesung (anstelle von zuletzt 90 Tagen) nicht getestet werden sollen. Grund dafür ist, dass während dieser Zeit die Tests fälschlicherweise positiv anschlagen könnten.
Daher ist es wichtig, dass Genesene uns das Genesungszertifikat der Behörde übermitteln.
Änderung: In Anbetracht des Infektionsgeschehens müssen wir alles tun, um positive Fälle so schnell wie möglich zu erkennen. Daher werden ab sofort auch Genesene wieder mitgetestet.
Gleichzeitig weise ich erneut daraufhin, dass uns Covid-Infektionen immer gemeldet werden müssen – selbst wenn die Infektion in den Ferien war.
Vorgehensweise bei Infektionsfällen in einer Klasse
- Tritt 1 Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen SchülerInnen an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
- Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse 5 Kalendertage Distance-Learning angeordnet > Betreuung findet in dieser Zeit keine statt. Alle Kinder dieser Klasse sind im Distance-Learning.
Jedoch sind die Kinder nicht als Kontaktperson eingestuft und befinden sich nicht in Quarantäne.
- Überall dort, wo die PCR-Tests nicht rechtzeitig einlangen, wird ein beschleunigtes Verfahren für das Distance-Learning von Klassen auf Grund positiver Antigen-Schnelltests angewendet werden.Das bedeutet: Werden binnen 3 Tagen mehr als zwei Schüler/innen positiv getestet, wird für die ganze Klasse ortsungebundener Unterricht über die Bildungsdirektion angeordnet werden.
- Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Maskenpflicht
- Nach wie vor ist die Maskenpflicht (MNS ausreichend) im gesamten Schulhaus aufrecht.
- Aufgrund des bestehenden Testmanagements (kontrolliertes Setting an Schulen) sind SchülerInnen in den Schulhöfen während der Pausen, aber auch bei Bewegung und Sport im Freien vom Tragen eines MNS befreit.
Infektionen im Haushalt
Die Empfehlung, dass Haushaltsangehörige von infizierten Personen zu Hause bleiben sollen, bleibt aufrecht.