
Lockerungen
Mund-Nasen-Schutz
SchülerInnen tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS.
Testungen
Das bestehende Testregime bleibt bis auf Weiteres aufrecht (1 Antigen, 2 PCR Tests).
Anordnung von ortsungebundenem Unterricht (Distance Learning)
Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion in Absprache mit der Gesundheitsbehörde eine entsprechende Verordnung erlässt.
Im Bedarfsfall kann die Bildungsdirektion für einzelne betroffene Klassen, Gruppen oder die gesamte Schule einen vorübergehenden ortsungebundenen Unterricht von max. fünf Schultagen genehmigen.
Die Schulleitung kann zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 kurzfristig und unabhängig von der bundeslandspezifischen Risikolage vorübergehend folgende standortspezifische Maßnahmen ergreifen:
1. Anordnung des Tragens eines MNS bzw. einer FFP2-Maske
2. Änderungen der Testfrequenz und Testqualität
3. Festlegung eines zeitversetzten Unterrichtsbeginns und gestaffelter Pausenzeiten.
Präsenzpflicht
Ab Montag, 28.2., gilt wieder die Präsenzpflicht für alle SchülerInnen.